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Beratervertrag für die Einstellung eines Consultants in Japan


International ist einfach: Kleine und mittlere Unternehmen werden durch das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe bei ihren weltweiten Geschäften bestens unterstützt. Hier ein aktuelles Beispiel aus der Praxis:

Praxisbeispiel Japan

Kundensituation
  • Ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in München (Produzent von Mikroskopteilen) beliefert seit ca. 15 Jahren Kunden in Japan.
  • Nun soll ein Berater/Consultant beschäftigt werden, der bei der Geschäftsanbahnung insbesondere zu Industriekunden unterstützt.
  • Gesucht wird eine Kanzlei, die dafür einen Beratervertrag aufsetzt. Die Kanzlei sollte möglichst deutschsprachige Mitarbeiter haben, an die sich der Kunde direkt wenden kann.
Kundenwunsch/-ziel
  • Kurzfristige Kontaktvermittlung zu einer Kanzlei und Erstellung des Beratervertrags.
S-Lösung
  • Vorstellung des Kundenanliegens bei unserem S-CountryDesk-Partner in Tokyo
  • Schnelle Kontaktaufnahme mit dem Kunden durch deutschsprachige Mitarbeiter der Kanzlei
  • Erstellung des Beratervertrags durch die Kanzlei
Ergebnis
  • Der S-CountryDesk hat überzeugt: Der Kunde ist sehr zufrieden, da seine Anforderungen umfassend, schnell und kompetent erfüllt wurden!

Suchen auch Sie nach einer Lösung für Ihre internationalen Geschäfte? Sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der Sparkasse bzw. der Deutschen Leasing.

zuletzt aktualisiert: 07/2020


Japan