Unternehmen, die den wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner) noch nicht ins Register eingetragen haben, müssen dies nach dem 1. Juni 2021 unverzüglich nachholen.
Am 1. Juni tritt das neue Gesetz vom 19. Januar 2021 über die Registrierung von wirtschaftlichen Eigentümern Nr. 37/2021 Slg. in Kraft. Unternehmen, die den wirtschaftlichen Eigentümer ordnungsgemäß und rechtzeitig gemäß den bisherigen Regelungen in das bestehende Register eingetragen haben, müssen die registrierten Daten innerhalb von 6 Monaten überprüfen und anpassen. Diejenigen, die den wirtschaftlichen Eigentümer noch nicht in das bestehende Register eingetragen haben, müssen die Angaben unverzüglich nach dem 1. Juni 2021 nachholen (§ 60 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 37/2021 Slg.