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Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen - Neue Regeln zur französischen Zinsschranke

Land: Frankreich


Seit dem 1. Januar 2019 gelten in Frankreich neue Bestimmungen zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen. Dadurch wurden die bestehenden Vorschriften weitgehend aufgehoben und durch ein neues Regelwerk ersetzt. Die neuen Zinsabzugsbestimmungen tragen u.a. auch den europäischen Richtlinien zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (die Anti-Tax Avoidance Directive, kurz ATAD) vom 12. Juli 2016, die von Frankreich vorzeitig zum 1. Januar 2019 umgesetzt wurde, Rechnung.  ...

 

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Quelle: Coffra