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"Action directe": die Durchgriffsklage im französischen Transportrecht

Land: Frankreich


In der durch das Coronavirus ausgelösten Krise, die immer mehr Insolvenzen und Folgeinsolvenzen mit sich bringt, besteht für den Frachtführer, der sich als letztes Glied in der Transportkette ohnehin schon in einer schwierigen Situation befindet, ein noch größeres Risiko bei der Beitreibung seiner Fracht. Um den Frachtführer vor Forderungsausfällen zu schützen, sieht das französische Recht ein besonderes Rechtsinstitut vor, das es im deutschen Recht nicht gibt: die Durchgriffsklage, die sog. "action directe". ...

 

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Quelle: Soffal