Vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Europäische Kommission bleiben Entschädigungszahlungen aus dem Solidaritätsfonds an Unternehmen, die besonders von der Epidemie betroffen sind, steuerfei.-Diese Entschädigungszahlen gelten nicht als Umsatz.
Diese Ausnahme tritt spätestens mit der Entscheidung der Europäischen Kommission in Kraft. ...
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