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Die Frist für die Erfüllung der Bedingungen für die Investitionsanreize wird auf mögliche fünf Jahre verlängert

Land: Tschechische Republik


Im November 2020 wurde eine Änderung des Investitionsanreizgesetzes in einer Rekordzeit von 14 Tagen von allen notwendigen Akteuren, d. h. der Abgeordnetenkammer, dem Senat und dem Präsidenten, genehmigt. Die Änderung wird es den von der COVID-19-Pandemie betroffenen Begünstigten ermöglichen, eine Verlängerung der Frist für die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen zu beantragen.

Quelle: Czech Invest