Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs und der Stärkung des Antimonopolkomitees in Kraft: Es ist die erste Etappe einer lang erwarteten Reform.
Die Reform ist ein bedeutender Schritt zur Annäherung an die Wettbewerbspraxis der EU. Die Ukraine verpflichtete sich im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der EU, die nationale Wettbewerbspraxis an den europäischen Rechtsrahmen anzupassen. Mit dem Änderungsgesetz über die Verbesserung der Tätigkeit des ukrainischen Antimonopolkomitees (Antymonopolʹnyy komitet Ukrayiny - AMC) wird die EU-Richtlinie 2019/1 vom 11. Dezember 2018 teilweise umgesetzt.
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