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Ein- und Ausreisebeschränkungen in Tschechien

Land: Tschechische Republik


Wegen des ausgerufenen Notstands kann die Regierung handeln und  Beschränkungen anordnen. Das hat sie auch mit dem Beschluss Nr. 203 vom 13. März 2020 über die Ausnahmen in einer Krisensituation gemacht.

Ab Montag, 16. März 2020 um Mitternacht wurde das Einreiseverbot auf alle Ausländer ausgeweitet, nicht nur aus Risikoländern. Ausländer, die sich in der Tschechischen Republik mit einem vorübergehenden Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder einem ständigen Aufenthalt aufhalten, sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen.

Einen guten Überblick, wer ein- und ausreisen darf, enthält die Tabelle auf den Seiten des tschechischen Innenministeriums

Quelle: GTAI