...Wird das Kurzzeitmietverhältnis über die 3 Jahre hinaus fortgesetzt, so wandelt es sich automatisch in einen klassischen 3-6-9-Gewerbemietvertrag um. Entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut erlaubten die französischen Gerichte jedoch bisher nach Ablauf des Kurzeitmietvertrages den Neuabschluss eines weiteren Kurzzeitmietvertrages, sofern der Mieter darin ausdrücklich auf den Schutz der Vorschriften zum „Bail Commercial“ verzichtete. ...
Für den vollständigen Artikel klicken Sie bitte auf den Link