In Zeiten der fortdauernden Internationalisierung gehört das Entsenden von Arbeitnehmern von global agierenden Unternehmern zum Alltagsgeschäft. Jeder Arbeitseinsatz in der Europäischen Union (EU) sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz stellt Unternehmen und ihre Personalabteilungen vor besondere Hürden. Vor allem die reformierte Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957), die bis zum 30. Juli 2020 von den Mitgliedstaaten umzusetzen war, bringt aufwändige Regeln mit sich.
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