Geldwäscheprävention: Das Transparenzregister in Italien ist operativ
In Italien ist jüngst das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Registro dei Titolari Effettivi) in Kraft getreten und aktiviert worden.
Alle in Italien tätige Unternehmen – Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (S.r.l., S.p.A., S.A.P.A., Genossenschaften, Konsortien und gemeinnützige Vereinigungen) und juristische Personen des Privatrechts (anerkannte Vereine und Ausschüsse, Stiftungen) – müssen dem Register, das in einer Sondersektion des Unternehmensregister geführt wird, die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten übermitteln.
Diese Mitteilung muss spätestens zum 11. Dezember 2023 erfolgen.
Im Falle der unterlassenen Mitteilung der Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung wird jede Person, die zur Mitteilung verpflichtet ist (in der Regel der Geschäftsführer), mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 103 bis 1.032 Euro bestraft. Die Verwaltungsstrafe wird auf ein Drittel reduziert, wenn die Mitteilung innerhalb von dreißig Tagen nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
In diesem Beitrag beschreiben wir die Details der neuen Regelung: Geldwäscheprävention: Das Transparenzregister in Italien ist operativ | Rödl & Partner (roedl.de)