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Russland hat Zollsätze erhöht

Land: Russland


Der Beschluss N 342 über die neuen Zollsätze und die Grundlagen für die Berechnung der Zollgebühren trat am 1. August in Kraft. 

Die Änderungen gelten unabhängig von Warenkategorien für die Zollabfertigung zum freien Warenverkehr. Auch Waren, für die eine Zollanmeldung für den vorübergehenden Gebrauch vorliegt, sind betroffen.

Neben zahlreichen Erhöhungen der Zollgebühren setzt der Beschluss auch einen neuen Satz für die Zollabfertigungen von Waren für den persönlichen Gebrauch fest. Die Zollgebühren von Waren für den persönlichen Gebrauch, die über der Wertgrenze der zollfreien Einfuhr liegen, verdoppeln sich auf 500 Rubel. Die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr beträgt derzeit 200 Euro bzw. 31 kg.

Außerdem entfällt ab sofort die Zahlung des Zolls von 0,75 % für die elektronische Anmeldung. 

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Quelle: GTAI