Genehmigungspflicht wird auf bisher ausgenommene Drittstaaten ausgeweitet
31.03.2021
- Änderung der Ausnahmeregelungen
- Von der Genehmigungspflicht betroffene Waren
- Erteilung der Ausfuhrgenehmigung
- Ausnahmen aus humanitären Gründen
Die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von COVID-19-Impftstoffen gilt seit 30. Januar 2021 und wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 bis 30. Juni 2021 verlängert.
Lesen Sie mehr zu den Ländern Belarus, Schweiz und Ukraine im verlinkten Artikel.