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Update - Genehmigungspflicht für Ausfuhr von Impfstoffen

Land: Belarus, Schweiz, Ukraine


 

Genehmigungspflicht wird auf bisher ausgenommene Drittstaaten ausgeweitet

 

31.03.2021

Die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von COVID-19-Impftstoffen gilt seit 30. Januar 2021 und wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 bis 30. Juni 2021 verlängert.

Lesen Sie mehr zu den Ländern Belarus, Schweiz und Ukraine im verlinkten Artikel. 

Quelle: GTAI