Sonderfall: Stark verspäteter Versand der Rechnungen
Normale Forderungen gegenüber einer Privatperson verjähren nach zwei Jahren, wohingegen diejenigen eines Unternehmens über fünf Jahre lang geltend gemacht werden können. Nach Ablauf dieser Fristen werden entsprechende Klagen selbst bei bestehender Begründetheit von den Gerichten als unzulässig abgewiesen. ...
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