Das Gesetz „zur Bekämpfung der Verschwendung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft“ vom 10. Februar 20201 hat einen sehr weitgefassten Anwendungsbereich und führt zu Änderung in den verschiedensten Bereichen. Die Regelungen dieses Gesetzes treten teilweise zu unterschiedlichen Daten in Kraft und hängen noch vom Erlass von Ausführungsverordnungen ab. ...
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