Spätestens am 1. Januar 2023 führt der BREXIT im Bereich der regulatorischen Anforderungen zu einer Parallelwelt, die sich auf die Kennzeichnung, benannte Stellen und Bevollmächtigte bei einem Import in England und Nordirland auswirken werden.
Die Veranstaltung möchte sowohl den regulatorischen Rahmen als auch seine praktische Umsetzung darstellen.
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