Die Bundesregierung will die Ukraine wirtschaftlich bestmöglich unterstützen. In diesem Sinne hat sie zum einen die Vorgaben für Exportkreditgarantien für Ausfuhrgeschäfte in die Ukraine vereinfacht. Die Einzelfallprüfung findet nach wie vor statt, es entfällt jedoch die Forderung nach einem Akkreditiv einer ukrainischen oder drittländischen Bank. Stattdessen wird auf die Bilanz des ausländischen Kunden abgestellt. Es bestehen Deckungsmöglichkeiten innerhalb eines Plafonds in Höhe von 250 Millionen Euro mit einer Orientierungsgröße von aktuell zehn Millionen Euro Auftragswert pro Einzelgeschäft.
Ist dies für Ihr Unternehmen interessant, melden Sie sich gerne unter dem angegebenen Link an. Die Veranstaltung ist kostenfrei und online.
Sie findet am 03.12.2024 um 10 Uhr für die Dauer von rund einer Stunde statt. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten.