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Ländersteckbrief Bangladesch


Der S-CountryDesk organisiert für Kunden der Sparkassen und der Deutschen Leasing den Zugang zu einem weltweiten Netzwerk aus Partnerbanken und Dienstleistern, die Sie auf Ihrem Weg in andere Märkte unterstützen. Die wichtigsten Informationen hier im Überblick:

 

In Bangladesch kann Ihnen Ihre Sparkasse diese Dienstleistungen anbieten:

So funktioniert das internationale Netzwerk!

S CountryDesk Netzwerk

In Bangladesch treten folgende Besonderheiten auf:

Allgemeines

Bangladesch ist mit rund 178 Millionen Einwohnern eines der bevölkerungsreichsten und am dichtesten besiedelten Länder der Welt. Die Wirtschaft des Landes wird stark von der Textilindustrie geprägt, die den Großteil der Exporterlöse erwirtschaftet. In den letzten Jahren hat sich die Wirtschaft dynamisch entwickelt, unterstützt durch steigende Industrieproduktion und zunehmende ausländische Investitionen. Deutsche Maschinen und Anlagen genießen einen sehr guten Ruf und sind insbesondere im Textilsektor gefragt. Herausforderungen bestehen weiterhin in der Infrastruktur, im Verkehr sowie in administrativen Abläufen.

Ein formelles Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU besteht derzeit nicht; das Land profitiert jedoch im Rahmen des 'Everything But Arms' (EBA)-Programms von zollfreiem Zugang zum EU-Markt.

Wichtig: Bangladesch graduiert am 24. November 2026 formal aus dem Least-Developed-Country (LDC)-Status. Die EBA-Zollfreiheit bleibt im Rahmen einer WTO-Übergangsregelung noch bis November 2029 bestehen; danach ist der Verbleib der Präferenzen von einer Anerkennung im EU-Schema 'GSP+' oder einem bilateralen Abkommen abhängig.

Kontoeröffnungen
  • Girokonten in Landeswährung (Taka) können grundsätzlich nur von lokal ansässigen Unternehmen eröffnet werden.
  • Ausländische Unternehmen müssen dafür in Bangladesch registriert sein.
  • Fremdwährungskonten sind möglich, unterliegen jedoch einer Genehmigung durch die Zentralbank.
  • Eine Kontoeröffnung für nicht ansässige Unternehmen wird von lokalen Banken in der Regel nicht angeboten. Die Anforderungen an Dokumentation und Nachweise sind hoch.
Zahlungsverkehr
  • Der Taka ist eine regulierte Währung.
  • Im Handelsverkehr besteht weitgehend Akkreditivpflicht, die häufig auch als Finanzierungsinstrument genutzt wird.
  • Ein- und Ausfuhren müssen für lokale Handelspartner vorab lizensiert sein.
  • Bargeldverfügbarkeit ist eingeschränkt und Geldautomaten akzeptieren meist internationale Karten.
  • Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen unterliegt Meldepflichten.
  • Zusätzlich bestehen strenge Devisenbewirtschaftungsregeln; insbesondere sind Konvertierungen genehmigungspflichtig und eng an Handelsdokumente gebunden.

Weitere Details und Zusatzinformationen kann Ihnen Ihr Berater schnell über das S-CountryDesk Netzwerk bereitstellen. Sprechen Sie ihn darauf an!

 

zuletzt aktualisiert: 07/2026


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