| Allgemeines |
- Mit 34 Millionen Einwohner ist es das Land mit dem dritthöchsten BIP pro Kopf in ASEAN.
- In Malaysia sind 700 deutsche Unternehmen ansässig, von denen viele Produktionsstätten betreiben und die von ihnen hergestellten Waren weltweit exportieren.
- Der Zustrom ausländischer Unternehmen verschärft den Wettbewerb um Fachkräfte. Expansionspläne werden verschoben, weil es zunehmend schwieriger wird, Personal zu finden und zu halten.
- Das Land ist politisch stabil, bietet hoche Rechtssicherheit und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Hinzu kommen gut ausgebildete Arbeitskräfte mit sehr guten Englischkenntnisse.
- Deutsche Exporte nach Malaysia sind 2023 um fast 4 Prozent gestiegen. Bei den Ausfuhren sind elektronische Erzeugnisse eine wichtige Warengruppe die knapp ein Viertel der gesamten deutschen Lieferungen nach Malaysia ausmachen. Gefolgt von Maschinen (17%) und Straenfahrzeugen (13%).
- Freihandelsabkommen mit der EU ist in 2025 wieder verstärkt in Verhandlung.
- Seit 2020 Mitglied im RCEP ( Regional Comprehensive Economic Partnership) - Freihandelsabkommen zwischen 10 ASEAN-Mitgliedsstaaten und fünf Staaaten in Asien-Pazifik.
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| Kontoeröffnungen |
- Girokonten in der Landeswährung Ringit (MYR) und Fremdwährungen können von in Malaysia ansässigen ausländischen Unternehmen und Privatpersonen eröffnet werden. Eine Kontoeröffnung für Gebietsfremde ist in Malaysia unüblich, aber durchaus möglich. ( Quelle BNM)
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| Zahlungsverkehr |
- Der malaysische Ringit ist restriktiv.
- Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist bis zu 1000 MYR gestattet, darüber hinaus besteht Deklarationspflicht.
- Gebietsansässige dürfen in Fremdwährungen jeden Betrag einführen, in Ringit jedoch nur bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD.
- Bargeld kann man an Geldautomaten mit der S-Card sowie mit den gängigen Kreditkarten Master Card oder Visa abheben.
- Durch die strengen Devisenvorschriften sind grenzüberschreitende Zahlungen erschwert. Zahlungen nach Malaysia in Euro sind problemlos, während Zahlungen in MYR nur zu bestimmten Zwecken grenzüberschreitend ausgeführt werden dürfen. Daher muss eine detaillierte Angabe des Verwendungszweckes vorliegen.
- Banken in Malaysia können die Gutschrift auf dem Empfängerkonto zurückhalten, bis der Zahlungszweck hinreichend dokumentiert ist. Als Nachweise können Dokumente wie Rechnungen oder Nachweis über den Verwandtschaftsgrad angefordert werden. Im Allgemeinen sind folgende Transaktionen in lokaler Währung erlaubt:
- Gewinne aus Wertpapiertransaktionen in Malaysia
- Handelsgeschäften und Dienstleistungen
- Einkommen oder Ausgaben, die in Malaysia entstanden sind
- Zahlungen zwischen Familienmitgliedern
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