Durch die Reform des Investitionsrechts ist seit 2021 eine 100-prozentige ausländische Eigentümerschaft in der Landwirtschaft zugelassen - vorher waren es maximal 30 Prozent jenseits der Plantagenwirtschaft. Dabei ist ein direkter Landerwerb durch Ausländer weiterhin nicht möglich. Möglich ist hingegen der Erwerb von Landnutzungsrechten, zum Beispiel das Right to Cultivate (Hak Guna Usaha or HGU) oder das Right to Use (Hak Pakai). In der Regel wird geraten, mit lokalen Partnern zu kooperieren, um die komplexen Regelungen zu navigieren und diese Rechte zu erhalten.
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Indonesiens Landwirtschaft
Quelle: GTAI



