Deutsche Investoren, die ein Unternehmen in den USA gründen, können von einfachen Gründungsformalitäten und flexiblen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen profitieren.
- Ausländische Investoren in den USA entscheiden sich fast ausnahmslos gegen die Eröffnung einer branch (Zweigniederlassung) und für die Gründung eines unabhängigen Gesellschaft (subsidiary).
- Infolge ihrer wirtschaftlichen Stärke besitzen zudem die Bundesstaaten New York und Kalifornien eine enorme Bedeutung.
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