Es vermag keinen zu überraschen, dass die gesellschaftlichen Shutdowns zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, dem stationären Einzelhandel schwer zu schaffen gemacht haben, den Onlinehandel aber in eine neue Umsatzdimension gehoben haben. Davon nicht ausgenommen ist der Versandhandel zwischen Polen und Deutschland. So schön die neuen Wachstumszahlen klingen mögen, eine Konstante gibt es auch weiterhin: das Erfordernis der Registrierung zur Umsatzsteuer in Polen beim Warenverkehr nach oder der Ausfuhr von Waren in ein anderes EU-Land. Dabei kann die Umsatzsteuerregistrierung in Polen manchmal aus finanzieller Sicht attraktiv sein, manchmal jedoch ist sie Pflicht! Letzteres gilt insbesondere dann, wenn das deutsche Unternehmen weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte hat, allerdings in Polen umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten vornimmt. Dazu gehören insbesondere Amazon-Händler, deren Waren sich in Polen in den sogenannten FBA-Lagern befinden. Diese müssen beachten, dass bei der Überschreitung der deutschen Lieferschwelle beim Warenverkauf von Polen nach Deutschland von 100.000 EUR die Umsätze der höheren polnischen Umsatzsteuer von 23%zu unterwerfen sind. Möglich ist aber auch der Lieferschwellenverzicht, bei dem es auch nach dem Überschreiten der Schwelle beim attraktiveren deutschen Mehrwertsteuersatz anwendbar bleibt.
Polen
Versandhandel zwischen Polen und Deutschland - Umsatzsteuer
Quelle: AHK Polen
- Links:
- https://ahk.pl/fileadmin/AHK_Polen/OA/newsletter/07072020/Newsletter_der_AHK_Polen__JULI_2020.pdf


