Das Gesetz stellt klar, dass die Wasserressourcen und die zugehörigen Flächen des Wasserfonds als unveräußerliches Staatseigentum gelten. Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen staatlich genehmigter Wasserrechte erlaubt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass jede Form der Wassernutzung eine behördliche Genehmigung voraussetzt. Weitere Details finden Sie hier ...
Kirgisistan
Verschärftes Wassergesetz in Kirgisistan
Quelle: GTAI Germany Trade & Invest



