Die EU hat den Ländern des westlichen Balkans eine weitere Verlängerung des zollfreien Zugangs ihrer Waren in die EU für nahezu alle Produkte bis Ende 2015 gewährt. Die Verlängerung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2011. Die Kommission kann die Befreiung aufheben, wenn die Einfuhr von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der Fischerei zu ernsthaften Verzerrungen auf den EU-Märkten führt. Von dieser Regelung profitieren Albanien, Bosnien-Herzegowina, das Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien.
Albanien
Abgabenfreiheit für Lieferungen in die EU für Länder des westlichen Balkans verlängert
Quelle: Deutsch-Albanische Wirtschaftsgsellschaft e.V.


