SAOPAULO (Dow Jones)--Die Übernahme der niederländischen Bank ABN Amrodurch eine Konsortium um die Banco Santander SA, die Royal Bank ofScotland und Fortis stellt auch für den brasilianische Finanzmarkt denBeginn einer neuen Ära dar. Im Rahmen der 100-Mrd-USD-Übernahmeübernimmt Santander den brasilianischen Geschäftsbereich von ABN. Durchden Zusammenschluss mit der brasilianischen Geschäftseinheit der BancoSantander entsteht die drittgrößte Bank des Landes, gemessen an denEinlagen. Dies führt dazu, dass nun zum ersten Mal ein ausländischerInstitut lokale Größen wie Banco do Brasil SA, Bradesco SA und BancoItau herausfordert.
Diestaatliche Banco do Brasil ist mit Einlagen von 333 Mrd BRL (184 MrdUSD) das größte Institut des Landes, Bradesco belegt mit Einlagen von291 Mrd BRL den zweiten Rang. Nach erfolgter Übernahme derABN-Aktivitäten wird Santander mit Einlagen von 278 Mrd BRL den drittenPlatz belegen, gefolgt von Itau Einlagen von 255 Mrd BRL. Der Kaufdemonstriert den Appetit von Santander auf weitere Übernahmen imgrößten Land Südamerikas.
ImNovember 2000 hat das spanische Finanzinstitut die vom Staatkontrollierte Bank Banespa für 7,1 Mrd BRL übernommen. "Brasilien istein Schlüsselmarkt für Santander. Es ist ein großer Schwellenmarkt mitexzellenten mittelfristigen Wachstumsaussichten", sagte Emilio Botin,Verwaltungsratsvorsitzender der Banco Santander, in einem Interview."Die brasilianischen Banken sind auf einen solchen Wettbewerb gutvorbereitet", sagte Luis Miguel, Bankanalyst bei der BeratungsgruppeAustin Ratings. "Ich glaube nicht, dass der Zusammenschluss vonSantander und ABN von den nationalen Banken als Bedrohung gesehen wird,sondern vielmehr als Herausforderung, die eigene Expansionfortzusetzen."
Analystenerwarten, dass sich die nationalen Banken einen Kampf um die Kunden vonABN liefern. "Die Aufgabe der Banco Santander ist es nun, die Kunden zuhalten", sagte Miguel. "Denn es ist anzunehmen, dass brasilianischeBanken die ABN-Kunden für ihr eigenes Portfolio gewinnen wollen."
Quelle DowJones/NfA/11.10.2007
Letzte Änderung: 11.10.2007 durch Klaus Bleibaum


