Die EU-Kommission verlängert im Befristeten Rahmen vorgesehene Ausnahmeregelungen bis 30. Juni 2021 und ermöglicht damit weitere staatliche Beihilfen.
Die EU-Kommission nahm am 19. März 2020 die Mitteilung „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ (Befristeter Rahmen) an. Seither wurden im April, Mai und Juni Änderungen vorgenommen, um
- die Erforschung, Erprobung und Herstellung COVID-19-relevanter Produkte zu beschleunigen, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft während der gegenwärtigen Krise weiter zu unterstützen;
- von der Krise betroffenen Unternehmen den Zugang zu Kapital und Liquidität weiter zu erleichtern;
- kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-up-Unternehmen noch stärker zu unterstützen und Anreize für private Investitionen zu schaffen.
Der Befristete Rahmen sollte ursprünglich am 31. Dezember 2020 enden.
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