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*International - länderübergreifend

Absicherung von Exportgeschäften


Die EU-Kommission verlängert im Befristeten Rahmen vorgesehene Ausnahmeregelungen bis 30. Juni 2021 und ermöglicht damit weitere staatliche Beihilfen.

Die EU-Kommission nahm am 19. März 2020 die Mitteilung „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ (Befristeter Rahmen) an. Seither wurden im April, Mai und Juni Änderungen vorgenommen, um

  • die Erforschung, Erprobung und Herstellung COVID-19-relevanter Produkte zu beschleunigen, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft während der gegenwärtigen Krise weiter zu unterstützen;
  • von der Krise betroffenen Unternehmen den Zugang zu Kapital und Liquidität weiter zu erleichtern;
  • kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-up-Unternehmen noch stärker zu unterstützen und Anreize für private Investitionen zu schaffen.

Der Befristete Rahmen sollte ursprünglich am  31. Dezember 2020 enden.

Mehr dazu im verlinkten Artikel.

Quelle: GTAI