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Tschechische Republik

Achtung ! Einreisebestimmungen für tschechische Grenzpendler werden erneut angepasst


Das sächsische Kabinett hat heute, am 16. Februar, erneut eine Novellierung der sächs. Quarantäne-VO beschlossen. Bei den Ausnahmetatbeständen von der 14-tägigen Quarantäne kommen zusätzlich zu Medizin, Pflege, Landwirtschaft (Regelung von vergangenen Freitag) noch hinzu:

  • Wasser-, Energieversorgung
  • Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft
  • Transport-, Verkehrswesen
  • Apothekerwesen
  • Pharmawirtschaft
  • Bestattungswesen
  • Ernährungswirtschaft
  • Informationstechnik
  • Telekommunikationswesen
  • Labore medizinischer Einrichtungen

Quelle: IHK Dresden