Das sächsische Kabinett hat heute, am 16. Februar, erneut eine Novellierung der sächs. Quarantäne-VO beschlossen. Bei den Ausnahmetatbeständen von der 14-tägigen Quarantäne kommen zusätzlich zu Medizin, Pflege, Landwirtschaft (Regelung von vergangenen Freitag) noch hinzu:
- Wasser-, Energieversorgung
- Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft
- Transport-, Verkehrswesen
- Apothekerwesen
- Pharmawirtschaft
- Bestattungswesen
- Ernährungswirtschaft
- Informationstechnik
- Telekommunikationswesen
- Labore medizinischer Einrichtungen


