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Ägypten

Ägypten: Neue Einfuhrbestimmung 2016


Seit 1. Janauar 2016 sind ägyptische Banken gemäß einer Ende Dezember von der ägyptischen Zentrallbank erlassenen Zirkularnote angewiesen, nur noch Dokumente (Exportrechnungen, etc)  zu akzeptieren, die direkt von der Bank des Exporteurs an die Bank des ägyptischen Importeurs versendet werden. Dies ist unüblich, weil Exportdokumente normalerweise direkt vom Exporteur an den Importeur versendet werden können.  Die obligatorische Einbindung von Banken soll dazu dienen, Überfakturierungen von Rechnungen zu vermeiden. Diese Überfakturierungen führen zu einem Abfluss von Devisen aus Ägypten. Faktisch scheint diese Vorgehensweise dazu zu führen, dass die Bezahlung von Importen nur noch per Inkasso oder Akkreditiv möglich ist.

Weiterhin wurde beschlossen, dass ab 16. März 2016 bestimmte Konsumgüter nur dann nach Ägypten exportiert werden dürfen, wenn die ausländische Fabrik registriert ist.  Exportwaren müssen vor dem Versand durch noch festzulegende Prüfgesellschaften inspiziert werden. Die Registrierung erfolgt durch einen bevollmächtigten Vertreter bzw. den Inhaber der Handelsmarke. Folgende Konsumgüter sollen von dieser Maßnahme betroffen sein:                                                                                                               - Milch und  Milchprodukte, - Obstkonserven und Trockenfrüchte, - Öl und Fett,- Schokolade und
  kakaohaltige Lebensmittel, - Zuckerwaren, - Teigwaren und Lebensmittelbestandteile für Frühstücks-
  flocken, Brot und Backwaren, - Fruchtsäfte, - Mineral- und Sodawasser, - Kosemetika, Zahnpflege-
  produkte, Deos, Körperpflegeprodukte, Parfümbestandteile, - Seife und Tenside, - Bodenbeläge, -
  Geschirr, Besteck und Küchengeschirr, Badewannen, Spülbecken, Waschbecken, Toiletten,
  Toilettensitze und Deckel, - Toilettenpapier, Kosmetiktücher,  Windeln und Handtücher, Kacheln und
  Fliesen für den Hausgebrauch, - Glasgeschirr, - Armierungseisen,  - Haushaltsgeräte (Herde, Friteusen,
  Klimaanlagen, Ventilatoren, Waschmaschinen, Mixer, Heizungen), - Haus- und Büromöbel, - Fahrräder,
  Motorräder , - Uhren, - Leuchtgeräte für den Hausgebrauch, - Kleidung, Textilien, Möbelstoffe, Teppiche, 
  Decken und Schuhe

Kontakt:                                                                                                                                                         Herr Sherif Kotb , Leiter der Investitions und Rechtsberatung, AHK Kairo,                                                   Tel.: +202 3333 8477, Fax: +202 3336 8786, Email: sherif.kotb@ahk-mena.com                               

 

Quelle: IHK Stuttgart / GTAI / DIHK Dokument-Nr. 3121008