Schwerpunkt der Regelung ist eine maßvolle Liberalisierung des österreichischen Gewerberechts. So geht die Zahl der reglementierten Gewerbe von 80 auf 75 zurück. Besonders relevant ist die De-reglementierung der Herstellung kosmetischer Produkte und der Arbeitsvermittlung. Gleichzeitig werden 19 Teilgewerbe freigegeben (siehe § 162 der Gewerbeordnung neue Fassung). Diese Änderungen werden zum 18.10.17 in Kraft treten.
Eine weitere wichtige Neuregelung ist die Erlaubnis für jeden Inhaber einer Gewerbeerlaubnis, zukünftig bis zu 30% des jährlichen Umsatzes im Bereich nicht angemeldeter Gewerbe zu erzielen, sofern die Gewerbeberechtigung dadurch „sinnvoll ergänzt“ wird.
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