Zum 01.01.2017 tritt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. Zukünftig finden sich daher die Vorschriften zur Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich in diesem Gesetz. Die Deutsche Handelskammer in Österreich hat eine Übersicht (s. Link) zu den bevorstehenden Änderungen zusammengestellt.
Österreich
Änderungen bei der Entsendung von Mitarbeitern
Quelle: IHK


