Nachdem im April die Service Tax auf 12 Prozent angehoben wurde, tritt zum 1. Juli eine weitere Neuerung in Kraft.
Bisher wurde die Service Tax nur auf speziell benannte Dienstleistungen erhoben („positive list“), wobei der Katalog seit 1994 kontinuierlich erweitert wurde. Von nun an wird die Service Tax auf alle Dienstleistungen erhoben und nur 17 explizit benannte Dienstleistungen sind von der Steuer befreit („negative list“). Allerdings gibt es dabei einige Einschränkungen: Beispielsweise wird die Service Tax auf Mietzahlungen von Unternehmen erhoben, jedoch nicht auf Mietzahlungen von Privatpersonen.
Weitere Informationen:


