Mit Wirkung vom 11. Juli 2014 traten verschiedene Änderungen bei den indischen Zöllen und Verbrauchssteuern in Kraft. Die Änderungen betreffen zahlreiche Warengruppen. Unter anderem sind Zoll- bzw. Steuererleichterungen für Teile und Rohmaterialien zur Herstellung von Windgeneratoren, PV Ribbon-Produkte und Solarzellen/-modulen verfügbar. Zudem wird der Basiszollsatz für Maschinen und Equipment zur Errichtung von Biogasanlagen (Bio-CNG) und Solaranlagen herabgesetzt. Die neuen „Baggage Rules“ erhöhen den Zollfreibetrag für Gepäck von INR 35.000 auf INR 45.000. Reduziert wird die Obergrenze für die Einfuhr von Tabakwaren: Zollfrei eingeführt werden dürfen 100 Zigaretten (bisher 200), 25 Zigarren (bisher 50) und 125 g Tabakwaren ( bisher 250 g). Die Senkung der Verbrauchsteuer (Central Excise Duty, CED) für langlebige Verbrauchsgüter, Maschinen und Anlagen sowie Kraftfahrzeuge wurde bis zum 31.12.2014 verlängert. Damit unterliegen Waren der HS-Kapitel 84 und 85 weiterhin dem reduzierten CED-Steuersatz von 10%. Auch für Kraftfahrzeuge, für Kleinwagen, Krafträder und Nutzfahrzeuge bleibt der reduzierte CED Steuersatz von 8% bestehen. Das gilt auch für SUVs und Luxusfahrzeuge (24% CED-Besteuerung) sowie Fahrzeuge des mittleren Preissegments ( 20% CED-Besteuerung). Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Central Board of Excise and Customs.
Eine ausführliche Aufstellung des Ministry of Finance zu den Änderungen bei den indischen Zöllen und Verbrauchssteuern erhalten Sie bei Julia Seibert, E-Mail: seibert@indo-german.com
http://www.cbec.gov.in/cae1-english.htm


