Reisende (Gebietsfremde/Ausländer) nach Bosnien und Herzegowina müssen ab Januar 2017 bei der Einreise über mindestens 150,00 KM (ca. 75,00 EUR) pro Aufenthaltstag vorweisen können.
Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts muss mit BARGELD (Landeswährung oder EUR) geführt werden.
Kreditkarten oder z.B. Kontoauszüge reichen nicht aus.


