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Belarus

Änderungen im belarussischen Arbeitsrecht


Am 28. Januar 2020 sind in Belarus neue Vorschriften zu Telearbeit, Geschäftsreisen, Sonderurlaub sowie andere arbeitsrechtliche Neuerungen in Kraft getreten. 

 Das belarussische Arbeitsgesetzbuch („Trudovoj kodex“) wurde mit neuen Vorschriften zur Telearbeit in Kapitel 25.1 (Art. 307.1 bis 307.5) ergänzt. Die Bestimmungen regeln die Besonderheiten des Vertragsabschlusses, des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeiten und der Beendigung von Arbeitsverträgen mit Telearbeitern. Der Arbeitsvertrag mit einem Telearbeiter muss zwingend in seiner Anwesenheit abgeschlossen werden.

Lesen Sie mehr dazu im verlinkten Artikel.

Quelle: GTAI