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Russland

Änderungen in der Sanktionsliste (Salz und Meerwasser)


Bonn (GTAI) - Salz und Meerwasser, die am 10.9.16 in die Sanktionsliste aufgenommen wurden, dürfen bei einer vollständigen Bestimmung für die Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und biologisch aktiven Substanzen wieder eingeführt werden. Diese Zweckbestimmung ist vom Ministerium für Industrie und Handel zu bestätigen.

Noch hat das Ministerium kein Verfahren zur Einholung der Bestätigung der Zweckbestimmung festgelegt. Bis zur Veröffentlichung einer solchen Verfahrensanweisung bleiben daher Salz und Meerwasser in ihrer Gesamtheit zur Einfuhr verboten.

Diese Ausnahme entspricht der Ausnahme für Lebensmittel, die eingeführt werden dürfen, wenn das Landwirtschaftsministerium deren Zweckbestimmung für die Herstellung von Kindernahrung bestätigt. Diese Ausnahme wurde am 27.5.16 erlassen. Die Verfahrensanordnung vom Landwirtschaftsministerium erschien am  8.11.16. Daher ist nicht davon auszugehen, dass Salz und Meerwasser in den kommenden Wochen eingeführt werden können.

Einen Überblick über alle Sanktionen, die die EU gegen Russland und die Russland unter anderem gegenüber der EU erlassen hat, finden Sie hier: www.gtai.de/russland-sanktionen

Quelle: GTAI