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Japan

AEO (Authorised Economic Operator): Anerkennung mit Japan


Am 24.06.2010 verkündeten die EU und Japan ihren Beschluss, ihre AEO-Programme gegenseitig anzuerkennen. Damit wurde akzeptiert, dass die Programme der Europäischen Union und Japans für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte miteinander vereinbar und gleichwertig sind. Japanische Firmen, die einen AEO-Status in ihrem Land erhalten haben, können mit Zollerleichterungen von Behörden in der EU rechnen. Ebenso werden Europäische AEOs in Japan bevorzugt behandelt. Japan hat bisher mit Neuseeland und den USA derartige Vereinbarungen getroffen. Für die EU ist dies erstmals eine Vereinbarung mit einem außereuropäischen Land. AEO-Programme wurden weltweit mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Sicherheit globaler Lieferketten zu erhöhen.

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Quelle: Außenhandelsverband NRW e.V., Rundschreiben August 2010