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*Afrika-länderübergreifend, Äthiopien, Elfenbeinküste, Ghana, Ruanda, Senegal

Afrika: Senkung des Selbstbehalts bei Hermesdeckungen beschlossen


Seit dem 1.7.2018 ist der obligatorische Selbstbehalt bei der Inanspruchnahme von „Hermesdeckungen" für Exporte in Teile Afrikas reduziert.

Um Ausfuhrgeschäfte nach Afrika zu erleichtern, hat die Bundesregierung die Deckungspolitik für ausgewählte Staaten Afrikas angepasst. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die positiven politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Äthiopien, Elfenbeinküste, Ghana, Ruanda und Senegal und reduziert den verbleibenden Selbstbehalt für Exporteure bzw. finanzierende Banken für Lieferungen und Leistungen in diese Staaten grundsätzlich von zehn auf nun fünf Prozent ohne Zahlung einer Zusatzprämie.

Quelle: enterprise europe network/AGAPortal