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Russland

Akzeptanz der Konformitätsdokumente anderer EAWU-Mitglieder


Die Eurasische Wirtschaftskommission hat bereits im Mai 2017 angeordnet, dass Konformitätsnachweise aller Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) durch Zollbehörden untereinander zu akzeptieren sind. Trotz Anordnung kann es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung kommen. Deutschen Importeuren wird daher empfohlen, die Konformitätsbewertung in dem Land durchführen zu lassen, das den Hauptmarkt für die jeweiligen Erzeugnisse darstellt.

Mehr Informationen bei: IHK Düsseldorf, Dr. Andrea Gebauer, Telefon 0211 3557-329, rkd@duesseldorf.ihk.de. 

Quelle: IHK zu Düsseldorf / GTAI