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Albanien

Albanien passt sich dem europäischen Datenschutzrecht an


Die Datenübermittlung in EU- und EWR-Staaten ist ohne zusätzliche Garantien möglich.

Im Rahmen der schrittweisen Anpassung an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die albanische Datenschutzbehörde (Agjencia për Informim dhe Privatësi – AIP) den Beschluss Nr. 1 über die Feststellung eines angemessenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten in bestimmten Staaten erlassen.

Nähere Informationen finden sie unter dem u.g. Link

Quelle: GTAI