Die Datenübermittlung in EU- und EWR-Staaten ist ohne zusätzliche Garantien möglich.
Im Rahmen der schrittweisen Anpassung an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die albanische Datenschutzbehörde (Agjencia për Informim dhe Privatësi – AIP) den Beschluss Nr. 1 über die Feststellung eines angemessenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten in bestimmten Staaten erlassen.
Nähere Informationen finden sie unter dem u.g. Link


