Die Akkreditivpflicht für den Import durch algerische Unternehmen ist zum 1. August 2011 gelockert worden. Produzenten und im Dienstleistungsbereich aktive algerische Unternehmen können nun für ihren Eigenbedarf das Dokumenteninkasso oder den freien Transfer nutzen. Das gilt sowohl für öffentliche als auch private Besteller. Unternehmen, welche im Handel tätig sind, müssen für Importe von Waren zum Weiterverkauf in Algerien immer noch ein Akkreditiv vorlegen.
Weitere Informationen bei: Deutsch-Algerische IHK, Frau Nasanin Bahmani, Tel. +213 21 92 18 44, E-Mail: n.bahmani@ahk-algerie.dz


