Neue Regelungen der algerischen Regierung erschweren die Importe nach Algerien erheblich. Tief greifende Änderungen gibt es vor allem bei den vorgeschriebenen Zahlungsmodalitäten.
Auf der Homepage der IHK München haben wir Informationen über:
1. Änderung der Zahlungsmodalitäten
2. Importbeschränkung
3. Ausnahmeregelungen des algerischen Nachtragshaushaltsgesetzes 2009
für Sie unter diesem Link zusammengefasst.
Die algerischen Behörden bessern ihr Gesetz ständig nach. Es ist daher mit weiteren Änderungen zu rechnen.
Die Deutsch-Algerische IHK (AHK) verfolgt die Entwicklung hautnah. Den aktuellen Sachstand können Sie jederzeit auf der Homepage der AHK (http://algerien.ahk.de) kostenlos abrufen. Ferner können sich Unternehmen, die weitere Informationen benötigen, jederzeit an die AHK wenden. Ansprechpartnerin ist Sonja Weichert, Marktberatung, Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK), cooperation@ahk-algerie.dz , Tel. 00213/2192-1844, Tel./Fax 00213/2192-1779, Fax 00213/2192-1827.
Bitte beachten Sie auch:
Das Wochenende in Algerien wurde offiziell um einen Tag verschoben. Seit 14.08.2009 fällt dieses auf den Freitag und Samstag, nicht mehr auf den Donnerstag und Freitag.
Die Öffnungszeiten der Deutsch-Algerischen Industrie- und Handelskammer (AHK) in Alger sind neu: Sonntag – Donnerstag von 08:30 bis 17:00 Uhr.
Ihre Ansprechpartner in der IHK München sind:
- Andrea Franz, Tel. 089/5116-361, franz@muenchen.ihk.de
- Alexander Hoeckle, Tel. 089/5116-372, hoeckle@muenchen.ihk.de
IHK-SPEZIAL International 09/2009


