Das algerische Handelsministerium hat am 21.03.2017 die sofortige Einführung von Importlizenzen verfügt. Von der neuen Regelung betroffen sind nach derzeitigem Kenntnisstand alle Importe nach Algerien. Die Generaldirektion für Außenhandel des algerischen Handelsministeriums teilt in ihrem Kommuniqué vom 21.03.2017 mit, dass sämtliche Unternehmen, die Produkte für den Weiterverkauf nach Algerien einführen, ab sofort Importlizenzen benötigen.Entsprechende Anträge auf Importlizenzen sind innerhalb einer Frist von 20 Tagen ab dem 21.03.2017 an die Wirtschaftsdirektion des zuständigen Verwaltungsbezirks („Wilaya“) zu richten. Den Anträgen sind eine Reihe von zusätzlichen Dokumenten beizufügen, die auf der Internetseite des Handelsministeriums aufgeführt sind: http://www.commerce.gov.dz/avis/collection/avis-douverture-de-licence-dimportation
Ob und in welchem Umfang diese neue Regelung auch laufende Importe betrifft, die gerade in der Abwicklung sind, ist noch unklar. Die algerischen Banken haben ihren Geschäftskunden jedoch am 22.03.2017 mitgeteilt, dass die Domizilierungen betroffener Waren ausgesetzt sind. Vergleiche hierzu auch die aktuelle Ergänzung der AHK Algerien im PDF unten.Für weitere Fragen steht die AHK Algerien zur Verfügung: Marko Ackermann
Geschäftsführer / Directeur Général
Tel: +213 (0)23 38 91 02
E-Mail: m.ackermann@ahk-algerie.org
Algerien
Algerien: Sofortige Einführung von Importlizenzen
Quelle: IHK Wiesbaden, AHK Algerien


