Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die zuständigen Behörden Indiens Ursprungszeugnisse „Form A“ aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen (Farbe und Guilloche) übereinstimmen. Die Europäische Kommission hat einer Verwendung dieser Ursprungszeugnisse Form A bis zum 30.06.2011 zugestimmt. Derartige nach dem 30. Juni 2011 ausgestellte Ursprungszeugnisse Form A dürfen nicht mehr als Präferenznachweis akzeptiert werden.
Indien
Anerkennung von Ursprungszeugnissen „Form A“ aus Indien
Quelle: Außenhandelsverband NRW e.V.


