Die indische Behörde „Central Board of Direct Taxes“ (CBDT) hat ein weiteres Formular zur Selbstauskunft für ausländische Unternehmen angeordnet. Zusätzlich zu der Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate) ist ab dem 1. August 2013 das Formular 10F verpflichtend geworden. Das Formular wird von Ihrem indischen Geschäftspartner bei Ihnen angefragt werden und dient gemeinsam mit der Ansässigkeitsbescheinigung zum Nachweis der Steuerpflicht in Deutschland. Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung findet durch das jeweils für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt in Deutschland statt. Das Formular 10F ist eine reine Selbstauskunft. Eine Vorlage für eine in Indien akzeptierte Ansässigkeitsbescheinigung und das Formular 10F senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu. Weitere Informationen erhalten sie bei der Deutsch-Indischen Handelskammer unter
duesseldorf@indogerman.comduesseldorf@indogermanduesseldorf@indogerman
oder telefonisch unter 0211 360597


