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Ukraine

Antidumping – Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Russland und der Ukraine


Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Bonn (GTAI) – Die Europäische Kommission führt mit Wirkung zum 3. Oktober 2018 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von nahtlosen Rohren aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Russland und der Ukraine ein. Die Einführung erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung, die im Juli 2017 eingeleitet wurde (siehe hierzu unsere Meldung vom 4. Juli 2017).

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, deren Kohlenstoffäquivalent (CEV) gemäß den Berechnungen und der chemischen Analyse des International Institute of Welding (IIW) 0,86 nicht überschreitet und die derzeit unter den KN-Codes ex 7304 11 00, ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 22 00, ex 7304 23 00, ex 7304 24 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 80, ex 7304 39 58, ex 7304 39 92, ex 7304 39 93, ex 7304 51 89, ex 7304 59 92 und ex 7304 59 93 (TARIC-Codes 7304 11 00 10, 7304 19 10 20, 7304 19 30 20, 7304 22 00 20, 7304 23 00 20, 7304 24 00 20, 7304 29 10 20, 7304 29 30 20, 7304 31 80 30, 7304 39 58 30, 7304 39 92 30, 7304 39 93 20, 7304 51 89 30, 7304 59 92 30 und 7304 59 93 20) eingereiht werden, mit Ursprung in Russland und der Ukraine.

Mehr dazu im Artikel selbst.

Quelle: GTAI - Germany Trade & Invest