Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2019.
Auf Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien bestehen Antisubventionsmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/244 eingeführt wurden. Im Mai 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen zum 13. Februar 2024 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Der Europäische Biodieselverband hat den Antrag auf Einleitung gestellt.
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