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Ägypten

Antisubvention – Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in Ägypten


Zollamtliche Erfassung der Einfuhren und Änderung der Einleitungsbekanntmachung
Die Einfuhren von Glasstapelfasern (geschnittenes Textilglas - „chopped strands“) mit einer Länge von 50 mm oder weniger, Glasfaserrovings - ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als drei Prozent (gemäß ISO-Norm 1887) - und Matten aus Glasfaserfilamenten - ausgenommen Matten aus Glaswolle - mit Ursprung in Ägypten werden ab dem 15. Februar 2020 zollamtlich erfasst.Den kompletten Artikel erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

Quelle: www.gtai.de