Deutsche Unternehmer, die 2019 in Polen mit der polnischen Mehrwertsteuer (VAT) versteuerte Waren und Dienstleistungen erworben haben, haben die Möglichkeit, bis zum 30.09.2020 vor der zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer zu stellen.
Die polnische Mehrwertsteuer (VAT) kann unter zwei grundsätzlichen Voraussetzungen zurückgefordert werden. Zum einen ist das deutsche Unternehmen in Deutschland zur Mehrwertsteuer registriert. Zum anderen ist Voraussetzung, dass in dem durch den Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen umfassenden Zeitraum kein Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Polen.
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