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Russland

Anwendbarkeit des Carnet TIR-Verfahrens wieder voll gewährleistet


Nach längeren und vom russischen Präsidenten Waldimir Putin vorgeschriebenen ‎Verhandlungen haben sich der Föderale Zolldienst und der russische Garantiegeber ‎für das Carnet TIR-Verfahren, ASMAP, auf eine Wiederaufnahme der gemeinsamen ‎Arbeit im Carnet TIR-Verfahren geeinigt. ‎

Der Föderale Zolldienst hat aufgrund von Belastung, vorhandener Infrastruktur und ‎Unterabteilungen der Kontrollorgane eine Liste der abfertigungsberechtigten ‎Zolldienststellen erstellt. So sollen eine zügige Abfertigung gewährleistet und lange ‎Wartezeiten vermieden werden.‎

Mehr dazu finden Sie auf den Webseiten von Germany Trade & Invest sowie der Deutschen Auslandshandelskammer in Russland (AHK).

Das Zollverfahren mit Carnet TIR ist anwendbar, wenn Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen in zollsicher eingerichteten Straßenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden und die Beförderung auf einem Teil der Strecke zwischen Beginn und Ende des TIR-Transports im Straßenverkehr erfolgt. 68 Staaten und die EU sind heute Mitgliedsparteien des TIR-Übereinkommens von 1975 , das derzeitig in 58 Staaten angewandt werden kann.

 

Ansprechpartner: Pia Melas, Tel. 089-5116-1367, E-Mail: pia.melas@muenchen.ihk.de

Quelle: IHK-SPEZIAL International 07/2015