Rechtsgrundlagen
Allgemeine Rechtsgrundlage für Arbeitsverhältnisse ist das am 1. April 2002 in Kraft getretene und inzwischen vielfach überarbeitete Arbeitsgesetzbuch (ArbGB, Zákonník práce/ZP, Gesetz Nr. 311/2001 Z.z.).
Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten ist - auch durch Zeitarbeitsfirmen - grundsätzlich durch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung oder eine sogenannte blaue Karte möglich. Ab 1. Januar 2023 wurde die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen vereinfacht, da die Ermittlung von Berufen mit Arbeitskräftemangel an die Ebene der Regionen übertragen worden ist. Dabei entfällt die Bedingung einer registrierten Arbeitslosenquote von weniger als 5 Prozent in den Regionen.


